Politik
Neujahrsempfang Conversationshaus 2012
Norderney Einladung Neujahrsempfang

Am Sonntag den 8.1.2012 lädt der Rat der Stadt Norderney und die Verwaltung inkl. Bürgermeister zum Neujahrsempfang in das Conversationshaus ein. Traditionell hält der Bürgermeister eine Rede in der er das vergangene Jahr Revue passieren läßt und beleuchtet die politischen, insularen Themenschwerpunkte des neuen Jahres. Für den Bürgermeister Frank Ulrichs ist es an dieser Stelle zwar nicht die erste Rede, allerdings das erste Mal, daß er sie als Bürgermeister hält. Die stellvertretenden Bürgermeister werden in einer kleinen Ansprache einen Norderneyer oder eine norderneyer Organisation ehren, es gibt ein Gläschen Sekt und die musikalische Umrahmung wird dieses Jahr von Björn Janssen/ Anna Kleimann und Claus Kniephoff übernommen. Eigentlich so wie jedes Jahr.
Neujahrsempfang Sonntag 8.1.2012, 11.15 Uhr, Conversationshaus
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Alibiinsel
Wulff Norderney

E – Postcard der Titanic
Eigentlich ist es ja ganz schön, wenn die Reichen und Mächtigen dort Urlaub machen wo man wohnt. Man bekommt so ein bisschen Glanz ab von der großen weiten Welt. Beim Besuch des niedersächsischen Ministerpräsidenten (später Bundespräsidenten) waren immer schon auf der Fähre schwarze Limousinen mit Bodyguards, hatte was von St. Moritz. Dass man nun allerdings die Alibiinsel geworden ist, auf der man auch mal im Bademantel mit den alten Freunden seinen Kaffee über dem Süßwarenlädchen schlürft ist doch ganz schön harter Tobak, zumal jeder auf der Insel weiß, daß fast ausschließlich in der Luxusherberge am Weststrand gewohnt wurde. Bei Politiker mit Ecken und Kanten wie Herbert Wehner oder Franz Josef Strauß wäre ein solcher Eiertanz mit den Medien auch nicht vorstellbar gewesen – statt eines Anrufs wären die Redaktionsmitglieder gleich inhaftiert worden (auch nicht schlecht – Diekmann in U-Haft).
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Monte Solaro
Norderney – Bundespräsident
Der Monte Solaro ist die höchste Erhebung der Insel Capri. Auf Norderney gibt es die Familie Solaro. Genauso bekannt wie der Inselberg, schließlich gibt es dort Süßigkeiten, Eisenwaren, Mitbringsel und die kranken Tieren werden auch von Solaros betreut. Ungewöhnlich ist im protestantischen Norden die Religonszugehörigkeit, die Familie Solaro ist eine Stütze der katholischen Inselgemeinde. Heribert Solaro war lange Inbegriff der Insel-CDU.
Seine Tochter Angela betreibt heute gemeinsam mit ihrem Mann Volker Meyer die Süßigkeitenlinie der Familie. Bedingt durch das politische Interesse des Vaters war Angela Solaro bereits als Schülerin politisch aktiv, dort lernte Sie ihren Mann und auch Christian Wulff kennen.
Chrisitian Wullf wurde zum Freund von Angela Solaro und Volker Meyer und blieb dies auch über Jahrzehnte. Bei der Wahl zum Bundespräsidenten hatte Angela Solaro den Platz neben Frau Wulff. Zu einer Freundschaft gehört, daß man sich auch mal besucht, so kommt es, daß Angela Solaro und Volker Meyer nun offizielle besuchte Freunde des Bundespräsidenten sind und ganz Deutschland weiß, daß man als Bundespräsident nicht nur nach Mallorca, sondern auch nach Norderney in den Urlaub fahren kann.
Link zum MDR Interview mit A. Solaro
Link zum MDR Interview mit A. Solaro Audio
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Kite Surfen | Neue Flächen
Norderney – Kite Surfen

Schon seit Jahren schwelt ein Konflikt um die Gewichtung der Interessen der Natur (-schutzverbände), der von Sportlern und den Bedürfnissen des Tourismus an der Küste. Die Bevölkerung ist auf den Tourismus angewiesen, der Tourismus auf die Natur. Ein möglichst guter Interessenausgleich garantiert die wirtschaftliche und ökologische Existenz. Nun laufen die Naturschutzverbände Sturm, Grund hierfür ist die Ausweisung neuer Flächen für Kitesurfer auf Norderney, Langenoog, und bei Neuhalinger- und Dornumersiel. Die Insel- und Küstengemeinden hatten diese Flächen 2009/10 beantragt. Der Leiter des Nationalparks Peter Südbeck spricht von einer gefundenen Regelung, die die Schutzziele des Nationalparks sicher stellt. Der Wattenrat hingegen spricht von Rechtsbeugung. Die untere Naturschutzbehörde in Aurich fühlt sich von der Entscheidung in Wilhelmshaven durch die Nationalparkverwaltung ausgebootet, viele Gutachten fehlen, es wurde letztlich eine rein politische Entscheidung gefällt. Ausser Frage steht, daß Kite Surfen ein Trendsport ist, der nur an der Küste ausgeübt werden kann. Über die Gefahren des Segelns und Windsurfens wurde mit Einführung des Nationalparks ähnlich gestritten.
Resolution des NABU Ostfriesland zum Thema Kite-Surfen
Das Kite-Surfen ist wegen der Bestrebungen, Zonen für die Durchführung dieser Trendsportart auszuweisen, in die öffentliche Diskussion geraten. Daher bezieht der NABU Ostfriesland zu dem Thema wie folgt Stellung: Der jüngst als Weltnaturerbe geadelte Wattenmeer-Nationalpark ist vielfältigen Nutzungsinteressen ausgesetzt, die den Schutzzielen entgegenstehen. Da bereits zur Gründung des Nationalparks eine Vielzahl von Kompromissen für den Naturschutz hingenommen werden mussten, die der Wahrung von Nutzungsinteressen dienten, wird jede weitere Verschlechterung des Zustandes des Nationalparks abgelehnt. Gerade in jüngerer Zeit häufen sich die schwer wiegenden Eingriffe im Nationalpark. Golfplatzerweiterungen und -neubauten, Ausweitung von Ferienhausanlagen und Baugebieten, Kabeltrassen, Fahrrinnenvertiefungen sind nur einige der abzulehnenden Eingriffe, die in der Summe ein erhebliches Zerstörungspotential entfalten. Substantielle Zustandsverbesserungen der Lebensräume im Nationalpark – z.B. Verbesserung des Zustandes von Dünen, Ausweitung der Salzwiesen, Entwicklung wirksamer Ruhezonen – sind hingegen nicht in ausreichendem Maße festzustellen. Im Gegenteil drohen immer mehr hochgradig gefährdeter Vogelarten im Nationalpark an den Rand des Aussterbens zu gelangen (z.B. Zwergseeschwalbe, Seeregenpfeifer, Sumpfohreule, Kornweihe, Wiesenweihe, Uferschnepfe). Mit besonderer Sorge betrachtet der NABU auch die sukzessive Beunruhigung der Ruhe- und Zwischenzonen durch zusätzliche Wegeangebote für Touristen, Drachen steigen lassen und die mit zunehmenden Besucherzahlen festzustellenden Begleiterscheinungen. Vor diesem Hintergrund werden die aktuellen Bemühungen von Gemeinden und Nationalparkverwaltung, Kite-Surfer-Zonen im Nationalpark auszuweisen, vom NABU mit großer Sorge betrachtet. Das in den letzten Jahren zunehmende Kite-Surfen ist ein großes Problem im Nationalpark geworden. Die Surfer erreichen enorm hohe Geschwindigkeiten und entfalten dadurch in Verbindung mit dem unruhigen und in großer Höhe schwebenden Lenkdrachen ein wesentlich höheres Störungspotential als alle anderen Wasserfahrzeuge. Dies ist umso bedenklicher, weil die Kite-Surfer immer wieder in die Ruhezonen des Wattenmeer-Nationalparks eindringen. Aber auch in den Zwischenzonen, die selbst oft genug nur zur Sicherung ökonomischer Interessen nicht zur Ruhezone wurden, stellen die Kite-Surfer ein erhebliches Störungspotential dar. Das Nationalparkgesetz verbietet außerhalb der für das Drachenfliegen zugelassenen Bereiche diese Aktivitäten. Der NABU Ostfriesland fordert daher, durch die Einstellung einer größeren Zahl von Rangern im Nationalpark die verbotenen Aktivitäten zu unterbinden. Gleichwohl sieht der NABU die Notwendigkeit, die Nachfrage nach der Ausübung der Sportart zu kanalisieren. Daher werden die Bemühungen der Nationalparkverwaltung, Kite-Surf-Zonen auszuweisen grundsätzlich als ein Baustein für ein Gesamtkonzept im Umgang mit den Sportlern begrüßt. Genehmigt werden dürfen solche Zonen nach Auffassung des NABU aber ausschließlich dort, wo der Störungseinfluss auf rastende und brütende Vögel gering ist. Dies ist im Wattenmeer-Nationalpark allenfalls dort der Fall, wo weitere Nutzungsansprüche bereits ohnehin zu Störungen führen und wo der Abstand zu den störungsempfindlichen Wattflächen und Salzwiesen groß genug ist. Der NABU Ostfriesland sieht diese Voraussetzung ausschließlich auf der Seeseite der Nordseeinseln im Bereich der Badestrände für gegeben. Die in Upleward und vor Baltrum ohne Durchführung einer rechtsverbindlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung ausgewiesenen Zonen erfüllen diese Voraussetzung nicht. Insbesondere die Muschelschillbank vor Campen ist einer der größten Schätze im Nationalpark und sie verdient größtmöglichen Schutz vor jeglichen Nutzungsansprüchen und Störungseinflüssen. Auch die auf der Wattseite von Baltrum genehmigte Kite-Surfer-Zone zählt zu den störungsempfindlichen Bereichen des Nationalparks. Die erfolgten befristeten Genehmigungen dieser Zonen werden daher mit Nachdruck abgelehnt und eine Rücknahme zum nächst möglichen Zeitpunkt gefordert. Der NABU behält sich die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die nicht rechtskonforme Genehmigungspraxis vor. Unabhängig davon, dass zur Lenkung problematischer Freizeitaktivitäten auch die Ausweisung von Zonen erforderlich sein kann, fordert der NABU, dass dies nur im Zusammenhang mit einem touristische Gesamtkonzept für den Nationalparkraum möglich sein darf. Die Befriedigung aller nur denkbaren Urlauberansprüche zur kritiklosen Erhöhung der Übernachtungszahlen wird vom NABU kategorisch abgelehnt. Hier muss eine langfristige und im Sinne der Bewahrung des Weltnaturerbes nachhaltige Entwicklung angestoßen werden, die eine weitere Inanspruchnahme besonders schützenswerter Natur verhindert. Der Auf- und Ausbau von Golfplätzen – Negativbeispiele gibt es insbesondere auf Langeoog, Norderney und künftig möglicherweise auch auf Borkum – geht dabei nach Auffassung des NABU eindeutig in die falsche Richtung. Solange dieses Gesamtkonzept nicht vorliegt und als Richtschnur für die Genehmigung von Ausnahmetatbeständen dienen kann, sieht der NABU keine Grundlage dafür, derartig störungsträchtige Freizeitnutzungen im Nationalpark zu dulden und lehnt die gegenwärtigen Anträge auf Ausweisung von Kite-Surfer-Zonen ab. Davon abgesehen fordert der NABU, andere Maßstäbe an die Genehmigungsverfahren von Kite-Surfer-Zonen und andere Freizeitnutzungen zu legen. Nach Auffassung des NABU sind mindestens die folgenden Kriterien zu beachten:
1. Es muss ein schlüssiger Nachweis darüber erfolgen, dass die Änderungen unbedingt notwendig und eine ungewollte Härte darstellen. Nur dann sieht das Nationalparkgesetz die Möglichkeit von Ausnahmen vor. Bei allen bislang bekannt gewordenen Planungen für Kite-Surfer-Zonen war dies nicht der Fall.
2. Die Ausweisung darf nur nach gründlicher vorheriger Analyse der Bedeutung für Rast- und Brutvögel der Nordseeküste in Form einer ohnehin rechtsverbindlichen FFH-Verträglichkeitsuntersuchung erfolgen. Die Bewertung der Auswirkungen der Pläne ist unter Beteiligung unabhängiger Fachleute und der Naturschutzverbände zu treffen.
3. Wichtige Gebiete für den Vogelschutz dürfen grundsätzlich nicht ausgewiesen werden und auch die Nähe zu diesen Gebieten ist zu meiden, weil mit nicht gesetzeskonformem Verhalten zu rechnen ist. Von allen Watt- und Salzwiesenflächen kann von einer hohen Bedeutung für den Vogelschutz ausgegangen werden. Insbesondere sind in der Nähe von Vorkommen der Zwergseeschwalbe und des Seeregenpfeifers alle Maßnahmen zu unterlassen, die zu einer Erhöhung des Besucheraufkommens führen könnten (z.B. bei der Anwanderung zu den Zonen).
4. Bündelung der Angebote: Nicht jede Insel und Gemeinde muss ihre eigene Kite-Surfer-Zone haben. Sportler müssen sich ihre Reiseziele letztlich so auswählen, dass sie der bevorzugten Sportart legal nachgehen können. Eine Anpassung der Regularien an die Wünsche der Tourismusindustrie führt den Nationalpark und das Weltnaturerbe ad adsurbum.
5. Es muss eine wirksame Kontrolle und Ahndung von Verstößen störender Freizeitaktivitäten erfolgen: Eine tägliche Kontrolle der Einhaltung der Auflagen ist erforderlich. Die Zahl der Ranger im Nationalpark muss eine dem Besucheraufkommen angemessene Größenordnung bekommen. Die Sanktionen bei Fehlverhalten müssen deutlich verschärft und vor allem konsequent verhängt werden.
6. Genehmigungen dürfen – wenn überhaupt notwendig – ausschließlich auf Zeit gegeben werden: Der dynamische Lebensraum des Wattenmeeres verändert sich und damit auch die Lage bevorzugter Nahrungs- und Rastgebiete. Die räumliche Zusammensetzung von Sand- und Schlickwatt sowie die Lage von Sand- und Muschelschillbänken verändert sich mit den Jahren und damit auch die Präsenz von Vögeln. Vor einer Genehmigungsverlängerung ist ein ornithologisches Gutachten einzuholen.
7. Die Beunruhigung der Rast- und Brutgebiete durch Sonder-Zonen für störungsträchtige Freizeitnutzungen muss ausgeglichen werden durch eine Ausweitung von Ruhezonen in Bereichen des Nationalparks, die der wirksamen Förderung besonders störungsempfindlicher und unter dem Tourismus leidender Vogelarten (Zwergseeschwalbe, Seeregenpfeifer, Sandregenpfeifer) dienen.
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Kurtaxe 2012
Kurbeitrag Norderney
Am kommenden Dienstag beschließt der Rat der Stadt Norderney über den Kurbeitrag 2012. Die Kurverwaltung stellt hierfür die Nachkalkulation 2011 und die Kurbeitragskalkulation 2012 vor.
Die gute Nachricht für alle Gäste: der Kurbeitrag bleibt unverändert bei 3,00 € für jeden Erwachsenen pro Tag in der Hauptsaison, Kinder bzw. Jugendliche bis 14 sind frei, von 14 bis einschl. 17 ist der um 50% ermäßigte Beitrag zu zahlen. Norderney hat letztes Jahr ein leichtes Plus beim Kurbeitrag erzielen können, auch dieses Jahr ist von einer weitgehenden Deckung auszugehen. Der Gesamtaufwand inkl. der Anteile, die die Stadt Norderney trägt, liegt bei ca. 9 Millionen Euro.
Für das Jahr 2012 sind Ausgaben für Events (früher „Gästebelustigung“) von 1,6 Millionen Euro, für touristische Infrastruktur von 2,2, Millionen Euro vorgesehen. Der Aufwand der Stadt Norderney für die Pflege der Park- und Grünanlagen beträgt hierbei 436.000,- Euro, Unterhalt und Reinigung der Toiletten und Wanderwege 91.000,- Euro.
Der Verlustbringer Haus der Insel schlägt allein für die Stadt mit jährlich 128.000,- Euro zu Buche. Die mehrfachen Versuche, einen Teil der Kosten für das Inselkrankenhaus über den Kurbeitrag aufzubringen schlagen sich auch dieses Jahr nicht in der Satzung nieder – die Rechtssicherheit ist fraglich.
